Allgemeine Verkaufsbedingungen

In diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen wirkt Danaher UK Industries Ltd., („Gems“ mit der Firmennummer 02815444 ) mit Geschäftsstellen in der Lennox Road, Basingstoke, Hampshire RG22 4AW, Großbritannien, als Verkäufer der Produkte.


Als „Käufer“ wird die Partei bezeichnet, die von Gems verkaufte oder gelieferte Produkte erwirbt oder vereinbart, diese Produkte zu erwerben, darunter u. a. Füllstandschalterprodukte, Druckschalter, Strömungsschalter, Miniatur-Elektromagnetventile, Näherungsschalter und Füllstandschalter (hier kollektiv als „Produkte“ bezeichnet). Gems und der Käufer können nachstehend auch einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet werden. Als „Vertrag“ werden diese allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet, die dem zwischen Gems und dem Käufer eingegangenen Verkaufsgeschäft zugrunde liegen.



1. Annahme. Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) sind die einzigen Geschäftsbedingungen, auf deren Grundlage Gems Produkte an den Käufer verkauft. Ihnen unterliegt der Vertrag bei vollständigem Ausschluss jedweder anderer Bedingungen (einschließlich Bedingungen, die nach Angaben des Käufers für Aufträge, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Kommunikations- oder andere Dokumente gelten), ausgenommen derer, die sich auf Preise, Einkaufsmengen, Lieferzeiten sowie die Beschreibung und Spezifikation beziehen, wie sie von Gems im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgehalten wurden. Gems erklärt hiermit jedwede anderen Bedingungen als ungültig, die in dem/-n Kaufauftrag/Kaufaufträgen des Käufers erscheinen, als Hinweis eingebunden oder ihm/ihnen beigelegt wurden. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen und den in jedem Auftragsformular oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen Geschäftsbedingungen sind die Bedingungen dieses Dokuments stärker zu gewichten. Mit der Annahme von Gems-Produkten, die in oben erwähnten Auftragsdokumenten genannt werden, akzeptiert der Käufer diese Bedingungen. Ohne Einschränkung des Vorhergehenden gilt das von Gems ausgegebene Dokument nicht als Annahme des Käufergebots, falls das Angebot oder die Auftragsbestätigung auf ein Auftragsformular des Käufers oder jedwedes andere Dokument des Käufers folgt, das darauf hindeutet, die in Betracht kommende Transaktion (das „Käufergebot“) unter bestimmte Bedingungen zu stellen. Gems Annahme jeglicher Käufergebote unterliegt ausdrücklich der Zustimmung des Käufers zu sämtlichen von Gems in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen.

2. Preise. Die Preise für die von Gems an den Käufer veräußerten Produkte sind die bei Gems geltenden, veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt, zu dem die Bestellung des Käufers bei Gems angenommen wurde. Auch gelten die Preise, die von bevollmächtigten Vertretern von Gems angeboten wurden; dies jedoch unter der Voraussetzung, dass Gems Produktpreise vor dem Versand der Waren jederzeit und aus jedem Grund ändern kann. Schriftliche Angebote werden automatisch dreißig (30) Tage nach Ausgabedatum ungültig und unterliegen während dieser Zeit vor der Annahme durch den Käufer Veränderungen oder können außer Kraft treten.

3. Steuern. Alle Produktpreise verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Käufer stimmt zu, sämtliche Verbrauchs-, Verkaufs-, Verwendungs-, Transfer-, Urheberrechts- und/oder Mehrwertsteuern, Einfuhrabgaben und sämtliche anderen Steuern und Abgaben, die durch nationale, bundesstaatliche, staatliche, städtische oder andere Regierungsbehörden auf die Produkte oder deren Verkauf erhoben werden, zu bezahlen. Einzige Ausnahme bilden dabei Ertragssteuern von Gems. Der Käufer muss jedwede Ausnahmebescheinigung oder ähnliche Dokumente einholen, die für eine Steuerbefreiung oder Ausnahmebewilligung erforderlich sind, und diese Gems vorliegen.

4. Zahlungsbedingungen. Sämtliche Rechnungen müssen mit oder vor dem Versand vollständig beglichen werden, es sei denn, der Käufer hat einen Kredit in laufender Rechnung mit Gems eingerichtet. In diesem Fall ist die vollständige Zahlung dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Gems behält sich jederzeit das Recht vor, nach eigenem Ermessen volle oder teilweise Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Bezahlung bei Übergabe zu fordern und jegliche vorab gewährten Krediterweiterungen zu widerrufen. Alle Zahlungen müssen in der Währung und an die Bank oder Adresse geleistet werden, die von Gems auf der Rechnung angegeben sind. Gems behält sich das Recht vor, auf überfällige Forderungen Zinsen von eineinhalb Prozent (1½ %) pro Monat oder, sofern geringer, den bei Zahlungsverzug gesetzlich zulässigen Höchstbetrag zu erheben, und der Käufer stimmt zu, diesen Betrag unverzüglich zu bezahlen. Diese Zinsen fallen täglich sowohl vor als auch nach jeder Beurteilung an. Unbestrittene, vom Käufer geschuldete Forderungen müssen ohne Aufrechnung oder sonstige Einbehaltungen gezahlt werden. Zahlungen gelten als erfolgt, wenn Gems diese in Übereinstimmung mit den Zahlungsanweisungen auf der entsprechenden Rechnung erhält. Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird, stimmt der Käufer zu, sämtliche Inkassokosten zu bezahlen, falls eine externe Ermächtigung zur Einziehung dieser Forderung erteilt wurde. Wenn eine Klage zur Einziehung dieser Forderung anhängig ist, stimmt der Käufer zu, sämtliche Kosten und angemessene Anwaltsgebühren einschließlich aller Kosten und angemessener Anwaltsgebühren zu bezahlen, die durch die Berufung auf ein Rechtsmittelgericht entstanden sind.

5. Lieferort und Ausschreibungsverfahren/Verlustrisiko. Alle Preise verstehen sich als FCA (frei Frachtführer) (Incoterms 2010) ab der oben genannten Standortadresse von Gems oder einer anderen Adresse, die Gems dem Käufer in seinem Angebot oder der Bestellbestätigung mitteilt. Der Käufer übernimmt sämtliche Transportkosten, die nach der Lieferung der Produkte beim Spediteur entstehen, und erstattet Gems die für die Produkte angefallenen Transportversicherungskosten oder die von Gems vorausbezahlte Fracht. Falls Gems den Transport der Produkte zum Käufer übernimmt, gilt Gems dabei als Vertreter für den Käufer und wird vom Käufer dahingehend ordnungsgemäß autorisiert. Im Sinne des Vertrags gilt als Lieferdatum, je nachdem, welches früher eintritt, entweder (i) das Datum, an dem der Spediteur die Produkte bei Gems abholt; oder (ii) der zweite Werktag nach Benachrichtigung des Käufers durch Gems, dass die Produkte für den Spediteur des Käufers zur Abholung bereitstehen. Gems behält sich das Recht vor, Produkte in beliebiger Reihenfolge zu liefern, und ist zu Teillieferungen berechtigt. Sämtliche Versand- und Liefertermine, die dem Käufer von Gems mitgeteilt wurden, sind nur als ungefähre Daten anzusehen. Wenn der Käufer besondere Versandanweisungen erteilt, werden sämtliche Zusatzkosten vom Käufer getragen, einschließlich Gebühren für spezielle Handhabungen, Verpackungen und zusätzliche Frachtkosten. Wenn Exportanweisungen oder spezielle Verpackungen gefordert werden und beide Parteien diesem zugestimmt haben, werden sämtliche Zusatzkosten wie Ausfuhrzölle, Lizenzen, Gebühren und dergleichen vom Käufer getragen. Bei vorausgehender Lieferung an den Spediteur übernimmt der Käufer zum Zeitpunkt des Versands oder der Lieferung an den Käufer das Eigentum (unterliegt dem nachfolgenden Satz) und das Risiko für Verlust oder Schädigung der Produkte oder Teile davon und der Käufer ist für die Einreichung von Ansprüchen wegen Verlusts, Beschädigungen, Verzögerung oder Ansprüchen sonstiger Art beim Spediteur, Versicherer oder einem anderen verbundenen Dritten verantwortlich; bei internationalen Lieferungen von den USA aus geht das Eigentum und das Risiko für Verlust der Güter an den Käufer über, wenn die Güter internationale Gewässer, Lufträume oder Grenzen erreichen bzw. überschreiten. Sofern gesetzlich zulässig, kann Gems nach Benachrichtigung des Käufers das Eigentum am Produkt einbehalten, bis Gems die vollständige Bezahlung vom Kunden erhält. Selbst wenn die Lieferung durchgeführt wurde, geht das Eigentum der Waren nicht vom Verkäufer auf den Käufer über, bis der Käufer den vollen Preis inklusive Mehrwertsteuer bezahlt hat. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer zu keinerlei anderen Zahlungen verpflichtet.



6. Installation und Wartung. Sofern nicht anderweitig auf einem durch einen bevollmächtigten Vertreter von Gems bereitgestellten Kostenvoranschlag schriftlich festgehalten, übernimmt der Käufer Verantwortung für die Installation und für sämtliche erforderliche Wartungen der Produkte.

7. Eigentumsrechte. Gems behält sich sämtliche Rechte an patentfähigen und nicht patentfähigen technischen Daten und Informationen, technischen Prozessen und Geschäftsmethoden vor, die sich auf die Produkte (oder eines davon) beziehen oder durch die von Gems erbrachten Ingenieursdienstleistungen und die entwickelten Systeme und/oder Produkte für den Käufer (einschließlich der Installation) entstehen oder daraus resultieren.

8. Verzögerungen. Gems haftet nicht für Verluste, Schäden, Vorenthaltungen oder Verzögerungen, die durch Ursachen entstehen, die sich der zumutbaren Kontrolle von Gems entziehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen des Käufers, Handlungen von zivilen oder militärischen Behörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Terrorismus, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, staatliche Restriktionen oder Embargos oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Arbeitskräfte, Materialien, Fertigungsanlagen oder des Transports aufgrund solcher Ursachen. Im Falle einer Verzögerung aufgrund einer Ursache außerhalb der Kontrolle von Gems kann Gems die Produktion und Lieferungen unter seinen Kunden aufteilen. Die Lieferzeit an den Kunden wird entsprechend der Dauer der Verzögerung verlängert und der Käufer ist nicht berechtigt, die Lieferung zu verweigern und ist aufgrund der Verzögerung von keinen sonstigen Pflichten befreit. Im Falle einer Lieferverzögerung von über neunzig (90) aufeinanderfolgenden Tagen haben sowohl der Käufer als auch Gems das Recht, infolge einer schriftlichen Benachrichtigung den Vertrag oder die ausstehende Teillieferungen ohne Strafe zu beenden. Produkte, deren Lieferung aufgrund einer Ursache innerhalb der Kontrolle des Käufers verzögert wird, können von Gems auf Risiko und Kosten des Kunden aufbewahrt werden. Der Käufer haftet für sämtliche Kosten und Ausgaben, die Gems durch die Aufbewahrung oder Lagerung von Produkten für den Käufer oder auf Anfrage des Käufers entstehen. Gems behält sich das Recht vor, vollständige oder Teillieferungen zu verweigern, wenn der Käufer Zahlungen an Gems nicht rechtzeitig erbringt oder sonstigen hier festgelegten Pflichten nicht nachkommt.

9. Stornierungen. Wenn der Käufer eine Bestellung aus einem beliebigen Grund storniert, die Lieferung bestellter Produkte nicht annehmen kann, oder wenn der Käufer einen Antrag auf Umleitung einer Lieferung an eine andere Adresse stellt, ist der Käufer für den vollständigen Kaufpreis und sämtliche Kosten und Ausgaben, die Gems durch die Abfüllung und den Versand der Bestellung des Käufers oder durch die Umleitung einschließlich Liegegeld und Lagerkosten entstanden sind, haftbar und muss Gems diese auf Anfrage unverzüglich erstatten.

10. Rücksendungen. Nur neue, ungebrauchte, unbeschädigte und original verpackte Produkte können bis zu neunzig (90) Tage ab dem Lieferdatum zurückgesandt werden, sofern Gems eine solche Rücksendung im Voraus genehmigt. Gems behält sich das Recht vor, zurückgesandte Waren zu überprüfen und die Rücksendung ist erst mit der schriftlichen Bestätigung durch einen bevollmächtigten Vertreter von Gems an den Käufer abgeschlossen. Der Käufer muss bei allen zurückgesandten Waren eine Warenrücksendegenehmigungsnummer bereitstellen, die der Käufer von Gems erhalten hat. Für alle zurückgesandten Produkte kann eine Rücknahmegebühr erhoben werden. Vorausgesetzt, der Käufer hält die in diesem Abschnitt dargelegten Pflichten ein, teilt Gems dem Käufer den Gesamtwert solcher reklamierter Waren mit, die Gems nach eigenem Ermessen angenommen hat. Dem Käufer wird eine Gutschrift in Höhe dieses Werts abzüglich von Gems festgelegter Rücknahmegebühren ausgestellt. Nicht zurückgenommene Produkte werden FOB Gems' Standort an den Käufer zurückgeschickt.

11. Garantie.

a) Garantie. Gems garantiert, dass die dem Käufer zur Verfügung gestellten Produkte ein (1) Jahr lang ab Lieferdatum von Gems' Standort („Garantiezeitraum“) (i) die gegebenenfalls von Gems angegebenen Produktspezifikationen erfüllen und (ii) frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.

b)Rechtsmittel. Sollte ein Produkt Verarbeitungs- oder Materialfehler aufweisen oder, falls vorhanden, die Spezifikationen nicht erfüllen, bietet Gems unter der Voraussetzung einer unverzüglichen schriftlichen Meldung des Materialfehlers oder der Nicht-Erfüllung der Spezifikation durch den Käufer innerhalb des Garantiezeitraums nach eigenem Ermessen entweder (i) eine für den Käufer kostenfreie Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz des Produkts oder (ii) eine Gutschrift in Höhe des Einkaufspreises des Produkts für den Kunden. Die Frachtkosten für zur Reparatur/Garantieanalyse an Gems zurückgesandte Produkte sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer ist bei einer derartigen Rückgabe verpflichtet, das Produkt so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigungen, einschließlich Beschädigungen durch elektrostatische Entladungen, geschützt ist. Diese Reparatur, der Ersatz oder das Ausstellen einer Gutschrift stellen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf einen Verstoß gegen die hier aufgeführte Garantie dar. Sämtliche für die Deinstallation und erneute Installation des Produkts entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen. Für während des Garantiezeitraums reparierte oder ersetzte Produkte gilt eine Garantie mit einer Länge von sechs (6) Monaten ab Reparatur- bzw. Ersatzdatum oder des restlichen ursprünglichen Garantiezeitraums, je nachdem, welche Zeitspanne länger ist. Wo Produkte gemäß diesem Abschnitt ersetzt werden, wird dem Käufer das ersetzte Produkt in Rechnung gestellt und anschließend eine Gutschrift für dieses Produkt ausgestellt. Kommt Gems zu dem Schluss, dass das zurückgegebene Produkt nicht defekt ist, stimmt der Käufer zu, Gems eine Bearbeitungsgebühr von 100 britischen Pfund zu bezahlen.

c) Garantieausschlüsse. Wenn jedoch Gems im Rahmen der Inspektion der Produkte, für die die Garantie gilt, zu dem Schluss kommt, dass ein angeblicher Defekt durch (i) normale Abnutzung einschließlich Korrosion, (ii) die Installation und/oder Wartung durch den Käufer oder eine Drittpartei, (iii) missbräuchliche oder falsche Verwendung, ob vorsätzlich oder fahrlässig, von Produkten durch eine Person, die kein Mitglied von Gems ist, (iv) vom Käufer oder einer Drittpartei während des Garantiezeitraums vorgenommene Modifikationen, Veränderungen, Service, Reparaturen oder Ersetzungen, die nicht von Gems verlangt oder autorisiert wurden, (v) die Kombination oder Verwendung der Produkte mit inkompatibler Ausrüstung oder Zusatzprodukten, die möglicherweise mit den Produkten in Verbindung stehen, (vi) ein Versäumnis des Käufers, den Spezifikationen oder Anweisungen von Gems entsprechende Umweltbedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine adäquate Stromzufuhr, Temperatur und Kontrolle der Feuchtigkeit, aufrechtzuerhalten, (vii) ein Versäumnis, von Gems (mündlich oder schriftlich) gegebene Anweisungen zu befolgen, (viii) von Drittparteien gefertigte, spezifische Ausrüstung zum Einbau in eines der Produkte, (ix) Defekte oder Fehler in vom Kunden bereitgestellten kundenspezifischen Spezifikationen (x) Ursachen, die sich der zumutbaren Kontrolle von Gems entziehen, oder (xi) Ursachen außer unserer Verarbeitung oder Materialien verursacht wurde, wird die Garantie null und nichtig und gilt nicht mehr. Allein Gems hat das Recht, den tatsächlichen Defekt eines Produkts festzustellen und die Ursache des mutmaßlichen Defekts zu bestimmen.

THE GARANTIEN IN THIS DIESEM ABSCHNITT GELTEN, AUSDRÜCKLICH ODER INDIREKT, AN STELLE VON ALLEN ANDEREN GARANTIEN DURCH GELTENDES GESETZ, HANDELSBRAUCH ODER -PRAXIS, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BEGRENZT AUF ALLE ODER JEGLICHE INDIREKTEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENHEITSQUALITÄT, GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK, GEEIGNETHEIT FÜR EINE SPEZIFISCHE VORRICHTUNG SEITENS DES KÄUFERS, SERVICEDAUER UND KEINE RECHTSVERLETZUNG. KEIN MITARBEITER ODER VERTRETER VON GEMS, THAN EIN BEAUTRAGTER ODER ANDERER BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER DARF ZUSÄTZLICH ZUM THEVORHERGEGANGENEN GARANTIEN AUSSPRECHEN. Ohne Einschränkung des Vorhergehenden garantiert Gems nicht die Eignung des Produkts für den spezifischen Bedarf des Käufers, seine Funktion in einer bestimmten Umgebung, seine unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktion oder seine Funktion im Verbund mit der Ausrüstung des Käufers.

12. Testprodukte. Von Zeit zu Zeit kann Gems dem Käufer Probe- oder Prototypprodukte ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken („Testprodukte“) anbieten. Während des Testzeitraums bleibt Gems Eigentümer der Testprodukte und behält alle mit ihnen verbundenen Titel. Sämtliche Testprodukte werden im Istzustand und ohne Garantie jedweder Art zur Verfügung gestellt. Der Käufer stimmt zu, dass jede Verwendung des Testprodukts auf alleiniges Risiko des Käufers geschieht. Die Testprodukte sind unter keinen Umständen in Produktions- oder Handelsumgebungen, technischen Einrichtungen, Technologien, Geräten oder sonstigen Maschinen zu verwenden. Gems übernimmt keinerlei Haftung für derartigen Missbrauch.

13. Entschädigung bezüglich Patenten. Gems übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten (im Folgenden kollektiv als „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet), sofern nicht spezifisch in diesem Abschnitt angegeben. Jedwede Haftung von Gems ist beschränkt, wie an anderer Stelle in den Bedingungen angegeben. Gems verteidigt und entschädigt den Käufer hinsichtlich mutmaßlicher Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum vorbehaltlich der in diesem Abschnitt angegebenen Einschränkungen und Bedingungen. Gems verteidigt auf eigene Kosten den Käufer gegen alle auf Basis einer mutmaßlichen Verletzung der Rechte einer Drittpartei an geistigem Eigentum durch ein an den Käufer verkauftes Produkt erhobenen Klagen und übernimmt die Kosten jedweder Vergleiche oder zugestandener Schadenersatzzahlungen. Diese Klausel ist jedoch nur insoweit gültig, als sich ein derartiger Vorwurf eines Gesetzesverstoßes aus der Verwendung eines solchen Produkts in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem Land der Europäischen Union ergibt. Voraussetzung für Gems' Verpflichtung zur Verteidigung und Entschädigung des Käufers sind eine Benachrichtigung des Käufers an Gems innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Käufer Kenntnis von der Behauptung der Rechtsverletzung erlangt, und Gems' alleinige Kontrolle über die Verteidigung bezüglich aller mutmaßlichen Handlungen einschließlich sämtlicher Verhandlungen im Rahmen einvernehmlicher Regelungen oder Vergleiche. Wenn bezüglich eines Produkts eine Klage der Verletzung der Rechte einer Drittpartei an geistigem Eigentum erhoben wird, kann Gems in alleinigem Ermessen für den Käufer das Recht zur weiteren Benutzung des Produkts erwirken, das Produkt modifizieren oder ersetzen, um die Rechtsverletzung zu beenden, oder anbieten, eine Rückgabe des Produkts zu akzeptieren, und den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Summe für Wertminderung zurückerstatten. Ungeachtet des Vorausgegangenen übernimmt Gems keinerlei Haftung für Klagen aufgrund von Verstößen basierend auf vom Käufer angegebenen Informationen oder in Bezug auf Produktentwürfe, die zum Teil oder ganz vom Käufer bereitgestellt oder spezifiziert werden, oder Verstößen, die aus der Modifizierung, Kombination oder Verwendung der Produkte in einem System erwachsen. Die vorangegangenen Klauseln in diesem Abschnitt stellen die alleinige und ausschließliche Haftbarkeit von Gems und das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum dar. Basiert eine Klage auf vom Käufer teilweise oder ganz zur Verfügung gestellten Informationen oder Entwürfen, verteidigt und entschädigt der Käufer Gems in Bezug auf sämtliche Kosten, Ausgaben oder Urteile, die auf jeglichen Klagen, dass ein derartiges Produkt die Rechte einer Drittpartei an geistigem Eigentum verletzt, basieren.

14. Entschädigung des Käufers. Der Käufer stimmt zu, Gems in Bezug auf sämtliche Haftungsansprüche aufgrund von Verletzungen oder Beschädigungen von Personen oder Eigentum, die durch die Produkte verursacht werden, während sie sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder eines Kunden des Käufers befinden, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten sowie sämtliche Kosten und Anwaltsgebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich an anderer Stelle in diesen Bedingungen anders angegeben.

15. Verzicht auf bestimmte Schadenersatzforderungen. GEMS IST IN KEINEM FALL HAFTBAR (UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF SÄMTLICHE ANSPRÜCHE GEGEN GEMS) FÜR FOLGESCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, STRAFSCHADENERSATZ, ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER, SONDERSCHÄDEN ODER INDIREKTE SCHÄDEN, KOSTEN ODER AUSGABEN AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT, GARANTIEVERLETZUNG, VERTRAGSBRUCH, DELIKTISCHE HAFTUNG ODER SONSTIGE RECHTLICHE THEORY ODER KLAGEGRÜNDE, DIE SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS PRODUKTEN ERGEBEN, THAT DEM THE VERTRAG THIS ODER DER THE NUTZUNG BZW. EINEM AUSFALL THEREOFZUGRUNDE LIEGEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUFGRUND VON PRODUKTIONSAUSFALL, GEWINNVERLUST, RUF- ODER VERTRAUENSSCHÄDIGUNG ODER VERLETZUNGEN VON EIGENTUM. THIS DER VERZICHT BLEIBT AUCH DANN VOLLUMFÄNGLICH IN KRAFT, THEWENN DAS THATALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. KEINE DIESER THESE BEDINGUNGEN DARF JEDOCH SO AUSGELEGT WERDEN, DASS GEMS NUR BESCHRÄNKT FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN HAFTET, DIE FOLGE EINER THE FAHRLÄSSIGEN HANDLUNG VON GEMS ODER EINER PERSON WAREN, FÜR DEREN HANDLUNGEN GEMS GEMÄSS GELTENDEM GESETZ INDIREKT HAFTET.

16. Haftungsbeschränkung. DIE MAXIMALE HAFTUNG VON GEMS BESCHRÄNKT SICH AUF DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN PREIS FÜR DIE PRODUKTE, AUS DENEN SICH DIE HAFTUNG ERGIBT. THE DIE BESTIMMUNGEN DES THIS PARAGRAPHEN BESTEHEN AUCH BEI BEENDIGUNG THE DES VERTRAGES UND GELTEN UNGEACHTET DESSSEN, THE OB SICH DIE KLAGE DES KÄUFERS AUF VERTRÄGE, GARANTIEN, UNERLAUBTE HANDLUNGEN, GELTENDE GESETZE ODER SONSTIGES GRÜNDET. THE DIE IM THIS VERTRAG ENTHALTENEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS SIND AUSSCHLIESSLICH UND GELTEN ANSTELLE JEGLICHER DEM KÄUFER UNTER GELTENDEM RECHT ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL.

17. Einhaltung.

a) Der Käufer ist verpflichtet sämtliche geltenden Gesetze, Verordnungen, Gesetzbücher, Regelungen, Vorschriften und Befehle im Rahmen der Erfüllung dieser Bestimmungen einzuhalten sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Übertragung, dem Versand, der Installation und der Benutzung der Produkte erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen.

b) Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr der Produkte und der damit verbundenen, hier möglicherweise angegebenen technischen Daten kann Regelungen und Einschränkungen unter dem United States Export Administration Act, dem Arms Export Control Act, der britischen Export Control Organisation oder ähnlichen Gesetzen unterliegen. Es ist dem Käufer untersagt, die Produkte oder damit verbundene technische Daten unter Zuwiderhandlung gegen US-amerikanische, britische oder sonstige geltende Ausfuhrgesetze zu verkaufen, wieder auszuführen, zu übertragen oder sich ihrer anderweitig zu entledigen. Das Einholen aller benötigten Lizenzen und Genehmigungen unterliegt der alleinigen Verantwortung des Käufers und erfolgt allein auf dessen Kosten und Ausgaben.

18. Prüfung und Annahme von Produkten. Die finale Prüfung und Annahme der unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Produkte wird vom Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Produkte am Käuferstandort durchgeführt, sofern nicht der Qualitätsprüfer oder bevollmächtigte Vertreter des Käufers die Güter am Verkäuferstandort prüft. Ein Versäumnis des Käufers, die besagten Produkte innerhalb des obigen Zeitraums zu prüfen und schriftlich abzulehnen (sofern keine Qualitätsprüfung vorgenommen wird), kommt einer Annahme der Produkte durch den Käufer bei voller Zufriedenheit mit den damit verbundenen Bedingungen und Spezifikationen gleich.

19. Zuweisung. Der Käufer ist nicht berechtigt, Pflichten zu delegieren oder hier aufgeführte Rechte oder Ansprüche ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Gems zu übertragen. Jegliche derartigen Übertragungen oder Zuweisungen sind wirkungslos.

20. Zahlungsausfälligkeit des Käufers; Insolvenz. Sollte der Käufer insolvent oder gemäß den Bedingungen dieses Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Käufer und Gems zahlungsausfällig werden, ist Gems berechtigt, nach eigener Wahl die weitere Ausführung des gesamten oder eines Teils des Vertrages auszusetzen, Sendungen ganz oder teilweise zurückzuhalten und/oder sich im Transit befindliche Produkte zurückzurufen und alle Produkte, die bei Gems gelagert werden können, zu Lasten des Käufers wieder zurück und in Besitz zu nehmen, ohne sonstige Verfahren einleiten zu müssen.

21. Zuständige Gesetzgebung. Die Rechte und Pflichten der hier unterzeichnenden Vertragsparteien ergeben sich aus der englischen Gesetzgebung, sie werden auf dieser Grundlage interpretiert, ausgelegt und durchgesetzt. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichtshöfe. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diesen Vertrag ab.

Mit Ausnahme von Klagen zur Wiedererlangung des Kaufpreises der Produkte können nach mehr als einem (1) Jahr nach Entstehen des Anspruchs keinerlei Klagen auf Basis des Verkaufs des Produktes erhoben werden.

22. Abtrennbarkeit; Rechtsmittel; Verzicht. Falls eine oder mehrere hier enthaltene Bedingungen (mit Ausnahme der Bestimmungen, denen zufolge der Käufer Gems für die Produkte bezahlen muss) von einem zuständigen Gericht in jedweder Hinsicht für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen hier enthaltenen Bestimmungen dadurch weder beeinträchtigt noch eingeschränkt. Gems' Nichtdurchsetzung oder der Verzicht auf Ansprüche bei Verstößen gegen hier enthaltene Bestimmungen stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmungen oder Ansprüche bei Verstößen gegen diese dar.

23. Benachrichtigungen. Sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder erlaubten Benachrichtigungen oder Kommunikationen bedürfen der Schriftform und gelten drei Tage nach dem Versand per Einschreiben mit Rückschein per Kurier (beispielsweise DHL oder FedEx), Prioritätsversand per Post mit im Voraus bezahltem Porto oder per E-Mail (mit Nachweis angeforderter Empfangsbestätigung) als an Gems oder den Käufer unter der im Vertrag angegebenen Adresse oder einer entsprechenden anderen Adresse, einschließlich E-Mail-Adressen, wie sie von jeder Partei der anderen von Zeit zu Zeit schriftlich angegeben werden können, zugestellt.

24. Vollständige Vereinbarung. Dies ist die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen Gems und dem Käufer in Bezug auf den Erwerb der Produkte durch den Käufer. Sämtliche Verzichtserklärungen, Einwilligungen, Modifizierungen, Zusätze oder Änderungen der hier enthaltenen Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie in Schriftform festgehalten und von Gems und dem Käufer unterzeichnet sind.

25. Keine Partnerschaft usw. Dieser Vertrag begründet oder impliziert keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Niederlassung, kein Treueverhältnis oder irgendeine andere Beziehung zwischen den Parteien, mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehenen vertraglichen Beziehung. Keine Partei ist befugt, im Namen der anderen Partei jedwede Verpflichtungen zu übernehmen oder zu erklären, dies zu tun.

26. Vertragsgesetz (Rights of Third Parties) 1999. Im Sinne des Vertragsgesetzes (Rights of Third Parties) 1999 soll keine Klausel oder Bestimmung des Vertrags (einschließlich dieser Bedingungen) anderen Personen als den Parteien, die den Vertrag unterzeichnen, ein Recht geben – und gibt dies auch nicht – eine dieser Bestimmungen durchzusetzen.